Die Organisation HateAid hat beim Generalstaatsanwalt Frankfurt Strafanzeige gegen die Geschäftsführung von Meta Platforms Technologies Ireland sowie gegen Ray-Ban und Oakley erhoben. Die Klage richtet sich zudem gegen die Optik-Einzelhandelsketten Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt.
HateAid wirft den Unternehmen vor, dass der Verkauf der Ray-Ban Meta Smart Glasses gegen das Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG) verstößt. Laut der Organisation ist es untersagt, Geräte als Alltagsgegenstände zu vermarkten, die dazu dienen, Menschen heimlich zu filmen oder aufzunehmen.
Besondere Gefahr sieht HateAid im Modell Ray-Ban Meta Wayfarer (Gen 2), da dieses optisch nicht von der klassischen Ray-Ban Wayfarer zu unterscheiden sei.
Kritik an der Sichtbarkeit der Aufnahmen
Obwohl die Ray-Ban Meta Brillen über eine kleine LED am Gestell verfügen, die bei Videoaufnahmen blinkt, wird die Wirksamkeit dieser Warnung angezweifelt. Sowohl HateAid als auch Tests des Magazins c’t bestätigen die Existenz dieses Indikators.
HateAid argumentiert, dass die LED-Anzeige unzureichend sei, um Passanten zu warnen, da sie insbesondere bei Tageslicht oder aus bestimmten Winkeln leicht übersehen werden könne. Zudem wird angeführt, dass die LED durch Drittanbieter manipuliert werden könne.
Der Einsatz dieser Brillen ermögliche eine unauffällige Überwachung, was das Risiko für bildbasierte digitale Gewalt, insbesondere gegen Frauen, erhöhe. HateAid hat Fälle dokumentiert, in denen Opfer digitale Gewalt erfuhren und Aufnahmen erst Monate oder Jahre später entdeckten.
Vor Smart Glasses sind Menschen nirgends sicher.
Forderungen und rechtliche Konsequenzen
HateAid fordert ein Verkaufsverbot für die Ray-Ban Meta AI Brillen in Deutschland. Smart Glasses sollten nur verkauft werden, wenn sie eindeutig als solche erkennbar sind, etwa durch farblich markierte Kameras.
Zudem verlangt die Organisation, dass Kameramarkierungen manipulationssicher sind und Aufnahmen in bestimmten Räumen eingeschränkt werden, vergleichbar mit Regeln für Dashcams oder Bodycams. Betroffenen von digitaler Gewalt sollen zudem klare rechtliche Möglichkeiten zur Gegenwehr eingeräumt werden.
Mögliche Haftstrafe bei Verstößen gegen das TDDDG durch den Verkauf heimlicher Aufnahmegeräte.
Nach dem deutschen TDDDG kann eine Verurteilung wegen des Verkaufs heimlicher Aufnahmegeräte zu Geldstrafen, Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder zur Einziehung der erzielten Gewinne führen.
Stellungnahmen der Unternehmen und Behörden
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erklärte 2023, dass vernetzte Geräte zur heimlichen Audio- oder Videoaufnahme verboten seien. Der Besitz, Import oder Verkauf von Smart Glasses sei jedoch nicht untersagt, sofern die Aufnahmefunktion durch ein optisches Signal deutlich erkennbar ist.
Die Bundesnetzagentur bestätigte, dass sie den Markt für Smart Glasses beobachte, jedoch zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine formale Untersuchung wegen möglicher Verstöße eingeleitet habe.
Unsere Smart Glasses wurden 2022 von der deutschen Bundesnetzagentur genehmigt.
Meta erklärte, dass die Brillen von Grund auf mit Datenschutzfunktionen entwickelt wurden, die über die Möglichkeiten eines Smartphones hinausgehen, einschließlich eines LED-Indikators und einer Technologie gegen Manipulation.
Mister Spex gab an, nicht offiziell über die Strafanzeige informiert worden zu sein, betonte jedoch, den Schutz der Privatsphäre sehr ernst zu nehmen.