Deutschlands Verbot von begleitetem Alkoholkonsum Minderjähriger
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Ende des begleiteten Trinkens: Kabinett: Kein Alkohol mehr für 14-Jährige
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Die Gesundheitsminister der Länder forderten im Vorjahr ein Verbot von Begleitfreigaben, was eine Initiative im Bundesrat auslöste.
Im Vorjahr hatten die Landesgesundheitsminister bereits ein Verbot des begleiteten Alkoholkonsums gefordert. In diesem Zusammenhang hatte der Bundesrat eine entsprechende Initiative gestartet.
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Die aktuelle Fassung des deutschen Jugendschutzgesetzes trat 2003 in Kraft und legte die Ausnahme fest, die es 14- und 15-Jährigen erlaubt, unter Aufsicht von Erwachsenen Alkohol zu konsumieren.
Das aktuelle Jugendschutzgesetz trat im Jahr 2003 in Kraft. Nach den geltenden Bestimmungen des Gesetzes ist die allgemeine Altersgrenze für den öffentlichen Konsum und Verkauf von Bier, Wein, Sekt und entsprechenden Mischgetränken bei 16 Jahren angesetzt.
Es besteht jedoch eine Ausnahme, die es 14- und 15-Jährigen erlaubt, Bier, Wein und Sekt in der Öffentlichkeit zu konsumieren oder zu kaufen, sofern sie von einer Person mit Sorgeberechtigung, in der Regel einem Elternteil, begleitet werden.