Drei Familien mit kleinen Kindern und Kinderwagen sind in Österreich in eine alpine Notsituation geraten. Die Gruppen hatten sich für eine spontane Wanderung oberhalb von 2.300 Metern aufgemacht.
Die tiroler Polizei teilte mit, dass Rettungskräfte insgesamt 36 Menschen aus dem hochalpinen Gelände bergen mussten. Die beteiligten Familien stammten aus Belgien, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten und Österreich.
Der Einsatz ereignete sich an einem Sonntag; die Polizei informierte am folgenden Montag darüber. Die befreundeten Familien waren spontan von der Bergstation der Wildspitzbahn-Seilbahn nahe Sölden gestartet.
Mangelnde Ausrüstung und abseits der Wege
Zur Gruppe gehörten Erwachsene, Jugendliche und mehrere Kleinkinder. Während der Wanderung betraten die Familien wiederholt schroffes und riskantes Gelände und verließen teilweise die markierten Wege.
Ein Polizeisprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa), die Ausrüstung der Gruppe sei „gleich null“ gewesen. Zwei Mitglieder der Gruppe setzten daraufhin einen Notruf ab.
Einsatz von Rettungshubschraubern
Zur Befreiung der Wanderer wurden zwei Rettungshubschrauber eingesetzt. Insgesamt 14 Personen wurden per Hubschrauber geborgen, vier davon mittels Seilwinde.
Weitere 22 Personen wurden von Bergrettern zu Fuß ins Tal gebracht. Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt.
Ein Polizeisprecher erklärte, dass die Wanderer eine Rechnung für den Einsatz erhalten würden.
Aktualisierungen
Die Deutsche Versicherer-Wirtschaft (GDV) erklärte, dass private Unfall- oder Auslandskrankenversicherungen Rettungskosten übernehmen können, sofern sie im Vertrag enthalten sind, und empfahl, mindestens 10.000 Euro für Helikoptereinsätze abzusichern; medizinisch notwendige Rettungen werden von Krankenkassen meist übernommen, doch Such- und Bergungskosten im Gelände können ausgeschlossen sein – Versicherungsschutz besteht nicht bei vorsätzlichem Handeln oder grober Fahrlässigkeit, wie dem Ignorieren grundlegender alpiner Sicherheitsregeln; ob die betroffenen Wanderer versichert sind und die Kosten erstattet werden, ist unbekannt.
Die Deutsche Versichererwirtschaft (GDV) erklärte, dass private Unfall- oder Auslandskrankenversicherungen Rettungskosten decken können, sofern in den Verträgen eingeschlossen, und riet zur Absicherung von mindestens 10.000 Euro wegen hoher Hubschrauber-Kosten; medizinisch notwendige Rettungen werden von Krankenkassen üblicherweise übernommen, doch Such- und Bergungskosten sowie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; ob die betroffenen Wanderer versichert sind und die Kosten erstattet werden, ist unklar.
Die Deutsche Versicherer-Wirtschaft (GDV) erklärte, dass private Unfall- oder Auslandskrankenversicherungen Rettungskosten decken können, sofern im Vertrag enthalten – doch medizinisch notwendige Retten werden von Krankenkassen meist übernommen, während reine Such- und Bergungskosten oft ausgeschlossen sind; eine Absicherung von mindestens 10.000 Euro wird empfohlen, da Hubschraubereinsätze sehr teuer sind; versichert sei nicht, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen bergsteigerische Grundregeln verstoße; die Versicherungssituation der betroffenen Wanderer ist unbekannt, doch die Gruppe bestand aus 17 Belgiern, 9 Briten, 7 Österreicher und 3 Amerikanern, darunter zwei Kinder unter einem年
Die Deutsche Versicherer-Wirtschaft (GDV) erklärte, dass private Unfall- oder Auslands-Krankenversicherungen Rettungskosten decken können, sofern im Vertrag enthalten, und riet zur Absicherung von mindestens 10.000 Euro wegen hoher Hubschrauber-Kosten; medizinisch notwendige Rettungen werden von Krankenkassen meist übernommen, reine Bergungs- oder Suchkosten jedoch oft ausgeschlossen – Versicherungsschutz entfällt nur bei vorsätzlichem Handeln oder grober Fahrlässigkeit, während die Versicherungsdeckung der betroffenen Wanderer unklar bleibt.
Die Deutsche Versicherer-Vereinigung (GDV) erklärte, dass private Unfall- oder Auslandskrankenversicherungen Rettungskosten decken können, sofern im Vertrag enthalten – doch Versicherungen lehnen Leistungen bei grober Fahrlässigkeit ab, etwa durch Missachtung grundlegender alpiner Sicherheitsregeln; zudem empfiehlt die GDV eine Absicherung von mindestens 10.000 Euro wegen hoher Hubschrauber-Kosten, während gesetzliche Krankenkassen nur medizinisch notwendige Rettungen übernehmen, nicht aber reine Bergungs- oder Suchkosten; ob die betroffenen Wanderer versichert sind und Kosten erstattet werden, ist unklar.