Die Staatsanwaltschaft Aachen untersucht mehr als 120 weitere mutmaßliche Todesfälle, die mit dem verurteilten Krankenpfleger Ulrich S. in Verbindung gebracht werden. Die genaue Zahl der Verdachtsfälle wird in Medienberichten unterschiedlich angegeben, einige Quellen nennen 121 oder 139 Fälle, andere sprechen von „mehr als 120“.
Der Krankenpfleger war im November vom Landgericht Aachen wegen zehnfachen Mordes und 27-fachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was in der Regel eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließt.
Die verurteilten Taten soll Ulrich S. zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 während seiner Nachtschichten am Rhein-Maas-Klinikum in Würselen begangen haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Aachen reichen nach Angaben der Leitenden Oberstaatsanwältin Katja Schlenkermann-Pitts derzeit bis September 2022 zurück.
Im Rahmen der laufenden Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Aachen 39 Exhumierungen vorgenommen. Die genaue Anzahl variiert in den Quellen, einige berichten von „fast 40“.
Auch die Staatsanwaltschaft Köln ist aktiv: Sie untersucht 18 weitere mögliche Tötungsdelikte und hat sieben Leichen exhumieren lassen. Ulrich S. arbeitete bis 2020 in einer Klinik in Köln, bevor er nach Würselen wechselte.
Die Staatsanwaltschaft Aachen rechnet damit, im kommenden Jahr weitere Anklagen gegen den Krankenpfleger zu erheben. Der genaue Zeitpunkt sei derzeit nicht absehbar, so die Sprecherin.
Mehr als 120 weitere mutmaßliche Todesfälle werden im Zusammenhang mit dem Pfleger untersucht.
Ulrich S. hatte während seiner Nachtschichten Patienten übermäßige Mengen an Beruhigungsmitteln, teilweise in Kombination mit Schmerzmitteln, verabreicht. Vor Gericht bestritt er die Vorwürfe und gab an, er habe geglaubt, den Patienten etwas Gutes zu tun, da sie Schlaf benötigten.
Das Landgericht Aachen sah das Motiv des Pflegers darin, seine Arbeitsbelastung während der Nachtschichten zu verringern. Einige Quellen deuten jedoch auf eine „persönliche Störung“ oder eine „Ordnungsvorstellung“ als Motiv hin.