E-Rechnungspflicht: Was bis 2028 auf Ihr Unternehmen zukommt

Die E-Rechnung ist in Deutschland keine Zukunftsfrage mehr. Empfangen müssen Sie strukturierte Rechnungen bereits seit Januar 2025. Die Übergangsfrist für den Versand von Papier- und PDF-Rechnungen endet am 31. Dezember 2026 — das sind noch 149 Tage.

Der Zeitplan

Seit 1. Januar 2025 — Empfangspflicht, bereits in Kraft
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen empfangen können. Dafür gab es keine Übergangsfrist und keine Umsatzgrenze. Ein Postfach, das strukturierte Rechnungen annehmen kann, genügt der Anforderung.
Bis 31. Dezember 2026 — Übergangsfrist für den Versand
Sie dürfen weiterhin Papierrechnungen verschicken. PDF-Rechnungen sind ebenfalls zulässig, allerdings nur mit Zustimmung des Empfängers.
Ab 1. Januar 2027 — Ausstellungspflicht ab 800.000 € Umsatz
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen ihre B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Kleinere Unternehmen bekommen ein weiteres Jahr.
Ab 1. Januar 2028 — Ausstellungspflicht für alle
Die Pflicht gilt für sämtliche inländischen B2B-Umsätze, unabhängig vom Umsatz. Damit endet auch die Sonderregelung für EDI-Verfahren, die den Anforderungen nicht entsprechen.

Ein PDF ist keine E-Rechnung

Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland erfüllen das vor allem zwei Formate: XRechnung, ein reiner XML-Datensatz, und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, ein Hybridformat, bei dem die XML-Daten in eine PDF-Datei eingebettet sind.

Eine gewöhnliche PDF-Rechnung — auch eine sauber gestaltete aus einem Textprogramm — gilt dagegen als „sonstige Rechnung". Sie erfüllt die Pflicht nicht. Wer 2027 weiterhin PDFs verschickt, stellt formal keine ordnungsgemäße Rechnung aus, mit den entsprechenden Folgen für den Vorsteuerabzug des Empfängers.

Was das für kleine Unternehmen bedeutet

Für Konzerne mit SAP-Landschaft ist das ein Projekt unter vielen. Für Freiberufler, Handwerksbetriebe und kleine Agenturen ist es eine unangenehme Frage: Muss man jetzt eine komplette Buchhaltungssoftware mit Monatsabonnement einführen, nur um eine formal korrekte Rechnung zu verschicken?

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Was Invonio übernimmt

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Rechtsgrundlagen

  • § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes — gesetze-im-internet.de
  • Wachstumschancengesetz, verkündet im März 2024 (Regelungen zur obligatorischen E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich)
  • BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG (Anwendungsfragen zur E-Rechnung)
  • Europäische Norm EN 16931 (semantisches Datenmodell der E-Rechnung)

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Für die Anwendung auf Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.