Illegale Tricks zur Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns haben Beschäftigten, Sozialkassen und Steuerbehörden in den zehn Jahren von 2015 bis 2024 Schaden in Höhe von bis zu rund 64 Milliarden Euro zugefügt. Das hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) berechnet. Die Berechnungen wurden der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zur Verfügung gestellt.
Geschätzter Gesamtschaden durch Mindestlohn-Verstöße von 2015 bis 2024
Der seit 2015 geltende gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 13,90 Euro pro Stunde. Er darf nur in Ausnahmefällen, etwa bei Praktikanten, unterschritten werden. Nach DGB-Angaben arbeiten derzeit rund sechs Millionen Menschen zum Mindestlohn, vor allem in Gastronomie, Einzelhandel und Landwirtschaft. In der Praxis erhielten nicht alle Mindestlohn-Beschäftigten den vollen Stundenlohn, etwa weil Arbeitszeiten nicht vollständig bezahlt würden.
Nach DGB-Berechnungen waren seit Einführung des Mindestlohns durchschnittlich zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr von Unterschreitung des Mindestlohns betroffen. Grundlage der Berechnungen ist das Sozio-oekonomische Panel (SOEP), eine jährliche Befragung von rund 30.000 Menschen in 20.000 Haushalten. Aus Arbeitszeit- und Verdienstangaben leiteten DGB-Experten ab, wie viele Menschen jeweils unterhalb des geltenden Mindestlohns bezahlt wurden. Die durchschnittliche Unterzahlung betrug demnach 1,70 bis 2,40 Euro pro Stunde.
Von der Gesamtsumme entfielen laut DGB rund 35 Milliarden Euro auf betroffene Beschäftigte. Den Sozialkassen entgingen demnach rund 22 Milliarden Euro, den Steuerbehörden rund sieben Milliarden Euro an Einkommensteuer.
Ein Teil der Finanzierungslücken geht auf kriminelles Handeln von Arbeitgebern zurück.
Der DGB stellte damit einen Zusammenhang zu geplanten Sparmaßnahmen in der Sozialversicherung her. DGB-Vizechef Stefan Körzell forderte: „Wer den Sozialstaat stärken will, muss Lohnraub konsequent bekämpfen.“
Arbeitgeber zweifeln an Berechnungsbasis
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) stellte die Grundlagen der DGB-Berechnung infrage: „Verstöße sind nicht akzeptabel und müssen konsequent geprüft und verfolgt werden.“ Der BDA erklärte, die Arbeitgeber stünden zum gesetzlichen Mindestlohn. Bei der Bewertung der Zahlen sei jedoch Vorsicht geboten, da Umfragedaten ungenau sein könnten, etwa wenn Arbeitszeiten nicht exakt erfasst würden.
Der BDA verwies zugleich auf Kontrollen: „Die Zollprüfungen zeigen: Wo der Mindestlohn nicht gezahlt wird, muss der Staat handeln.“ Zudem hätten die politisch verursachten überproportionalen Erhöhungen des Mindestlohns im Jahr 2022 den wirtschaftlichen Druck auf viele Unternehmen deutlich erhöht.
Zoll meldet Tausende Verfahren
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die Zollbekämpfungseinheit gegen Schwarzarbeit, prüft nach eigenen Angaben jedes Jahr Zehntausende Unternehmen auf Mindestlohn-Compliance. Nach dem jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission wurden 2024 fast 6.200 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. Von diesen Fällen betrafen 45 Prozent die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung des Mindestlohns, 50 Prozent Verstöße gegen Dokumentationspflichten und fünf Prozent andere Verstöße. Es wurden Geldbußen in Höhe von insgesamt 25,4 Millionen Euro verhängt.
Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohn-Verdachts im Jahr 2024
Der DGB kritisiert chronische Unterbesetzung der Kontrollbehörden: Statistisch werde jedes Unternehmen in Deutschland nur einmal alle 140 Jahre geprüft. Laut Bericht der Mindestlohnkommission sind 2.500 vom Bundestag bewilligte Stellen bei der FKS unbesetzt. Die Generalzolldirektion in Bonn erklärte, die FKS folge dem Prinzip „Qualität vor Quantität“: weniger, aber gezieltere Prüfungen, die letztlich zu substanzielleren Ermittlungsverfahren führten. Die FKS sei „gut aufgestellt“ für die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die Mitarbeiter seien gut geschult, um komplexe Umgehungsmethoden zu erkennen.
Zollkontrollen stoßen demnach auf fehlende oder falsche Arbeitszeitaufzeichnungen, fälschlich als Praktikanten deklarierte Arbeitnehmer, unbezahlte Bereitschafts-, Rüst- und Leerfahrten sowie Vereinbarungen unterhalb des Mindestlohns, die Beschäftigte aus Angst vor Arbeitsplatzverlust akzeptieren.
Streit um künftige Mindestlohnpolitik
Die Arbeitgeberverbände warnten davor, den Mindestlohn von der wirtschaftlichen Realität abzukoppeln, da dies letztlich Arbeitsplätze gefährde. Der DGB konterte: „Der gesetzliche Mindestlohn ist und bleibt ein wichtiges Instrument zum Schutz vor Lohndumping.“ Der Mindestlohn sei aber nicht das Allheilmittel; dauerhaft gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen würden vor allem durch Tarifverträge erreicht.