Ein türkisches Ehepaar wurde aus Deutschland abgeschoben, während seine drei minderjährigen Kinder in der Obhut des Frankfurter Jugendamtes verblieben. Das Paar war im Jahr 2023 nach Deutschland eingereist.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Asylantrag des Paares abgelehnt. Das hessische Innenministerium erklärte dazu, dass beide Elternteile keinen Aufenthaltsstatus in Deutschland besessen hätten, der Abschiebung unterlegen seien und familiäre Gründe und Belange der Rückführung nicht entgegenstanden.

Im Februar 2026 ordnete das Amtsgericht Frankfurt den vorübergehenden Entzug des Sorgerechts für die drei Kinder an, da eine Gefährdung des Kindeswohls vorlag. Die Vormundschaft wurde auf das Jugend- und Sozialamt übertragen. Die Kinder sind drei Jahre, anderthalb Jahre und fünf Monate alt.

Das Jugendamt nahm die Kinder Ende Juni in Obhut, da trotz verschiedener Unterstützungsangebote keine Verbesserung der familiären Situation festgestellt werden konnte. Das Jugendamt bestätigte, dass die Kinder massiv vernachlässigt worden seien und die Eltern nicht zur Zusammenarbeit mit den Behörden bereit gewesen seien.

Rechtliche Schritte ohne Erfolg

Anfang Juli stellte die Ausländerbehörde einen Antrag, die Eltern in Abschiebungshaft zu nehmen. Ein Eilantrag auf rechtlichen Schutz zur Verhinderung der Abschiebung wurde vom zuständigen Verwaltungsgericht abgelehnt. Das Gericht begründete dies damit, dass in absehbarer Zeit nicht mit regelmäßigem Kontakt zu den Kindern zu rechnen sei.


Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, bezeichnete die Abschiebung als „Skandal“. Er erklärte, dass die Entscheidung über die dauerhafte Trennung von Kindern von ihrer Familie ausschließlich bei den zuständigen Behörden für das Kindeswohl liegen sollte und nicht bei den Abschiebebehörden.

Der Hessische Flüchtlingsrat argumentiert, dass eine Wiedereingliederung der Kinder in die Familie faktisch nicht mehr möglich sei, sobald die Eltern abgeschoben wurden.