Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat Ermittlungen gegen den AfD-Bürgermeisterkandidaten für Rott am Inn, Michael Maurer, eingeleitet. Der Verdacht richtet sich nach § 164 des Strafgesetzbuches auf den Tatbestand der falschen Verdächtigung.
Der Vorfall ereignete sich am 28. Februar oder am 1. März an einem Wahlstand der AfD in Rosenheim. Dabei fiel Maurer während einer Auseinandersetzung um das Banner einer Antifa-Gruppe zu Boden.
Michael Maurer gab zunächst an, er sei bei einem mutmaßlichen Angriff durch Linksextreme in die Beine und die Brust getreten worden. Andreas Winhart, AfD-Landtagsabgeordneter und Kreissvorsitzender des Bezirks Rosenheim, fotografierte den 70-jährigen Maurer am Boden und verbreitete das Bild anschließend.
Andreas Winhart erklärte, dass Maurer primär durch das Ziehen und Drücken der Gegenseite zu Boden gegangen sei.
Einstellung der Ermittlungen gegen Dritte
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat unterdessen die Ermittlungen gegen drei Personen aus dem linken Milieu eingestellt. Ein hinreichender Tatverdacht auf eine Straftat konnte nicht festgestellt werden.
„Eine aktive Einwirkung auf den Kandidaten durch andere ist nicht festzustellen.“
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ergaben Videoaufzeichnungen des Vorfalls keine Hinweise auf eine Manipulation. Zwei unabhängige Zeugen bestätigten zudem den im Video festgehaltenen Ablauf der Ereignisse.
Michael Maurer lehnte eine Stellungnahme zu den laufenden Ermittlungen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (DPA) ab. Er gab an, die genauen Vorwürfe nicht zu kennen, wolle die „Sache aber auf sich beruhen lassen“.
Für Michael Maurer gilt die Unschuldsvermutung. Die AfD wird als eine Partei beschrieben, die zumindest teilweise rechtsextrem ist.