Das deutsche Bundeskabinett will am Mittwoch über eine umfassende Reform der Nachrichtendienste entscheiden. Das geplante Gesetzespaket umfasst mehr als 700 Seiten und zielt darauf ab, die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) deutlich zu stärken.
Im Zentrum der Reform steht die Ausweitung der aktiven Fähigkeiten des BND im Ausland. Der Dienst soll künftig IT-Systeme während laufender Cyberangriffe neutralisieren und Hackerangriffe durchführen können, um Daten zu manipulieren oder zu löschen, etwa indem Anweisungen zur Waffenherstellung verändert werden.
In Spannungs-, Verteidigungs- oder besonderen Gefahrenfällen soll dem BND auch die Durchführung von Sabotageakten im Ausland erlaubt sein. Die Reform sieht zudem vor, die Zahlung sogenannter Low-Level-Agenten für Sabotageakte, die oft über digitale Währungen erfolgt, zu unterbinden.
Der Einsatz von Gewalt gegen Personen im Ausland bleibt grundsätzlich verboten. Nach Paragraf 51 des BND-Gesetzes dürfen erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen auch in spezifischen Gefahrensituationen nicht auf Leben und Leib von Personen abzielen. Die Befugnisse des BND bleiben damit weit hinter denen der US-amerikanischen CIA, des israelischen Mossad oder des französischen DGSE zurück.
Auch die Bewaffnung der Mitarbeiter wird neu geregelt. Ähnlich wie Mitglieder der Bundeswehr oder der Bundespolizei benötigen BND-Mitarbeiter künftig keine explizite Genehmigung mehr, um Waffen ins Ausland mitzunehmen. Diese Änderung betrifft das Kriegswaffenkontrollgesetz und dient primär dem Selbstschutz der Beamten.
Erweiterte Datenerhebung und KI-Einsatz
Die Reform erweitert die Befugnisse von BND und BfV zur Erhebung und Auswertung von Daten, einschließlich des Einsatzes Künstlicher Intelligenz für große Datensätze. Umstrittene Maßnahmen wie Online-Durchsuchungen, Wohnraumüberwachung und die Erstellung von Bewegungsprofilen werden ebenfalls geregelt.
Der BND darf in begründeten Ausnahmefällen weiterhin Online-Durchsuchungen in Deutschland durchführen, etwa wenn ein im Ausland beobachteter ausländischer Agent sich vorübergehend in Deutschland aufhält. Das BfV bearbeitet die Alternative für Deutschland (AfD) seit Februar 2021 als Verdachtsfall.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete die Reform als Antwort auf die hybride Bedrohungslage durch Destabilisierungsversuche, Sabotage, Spionage und verdeckte Aktionen fremder Mächte. Es sei höchste Zeit, sich wettbewerbsfähig und auf Augenhöhe mit Partnerdiensten in der Welt aufzustellen.
Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), verwies auf einen jüngsten Sicherheitsvorfall am Frachtflughafen Leipzig, bei dem Spuren eines vereitelten Drohnenangriffs auf Moskau hindeuten. Cyberangriffe, Sabotage, Spionage und unbefugte Drohnenflüge seien zur Realität geworden, die bessere Vorbereitung erfordere.
Henrichmann forderte angemessene Datenspeicherfristen und erweiterte Möglichkeiten zum Auslesen von Mobiltelefonen, begleitet von effektiver Kontrolle. FDP-Chef Wolfgang Kubicki lehnt die geplante Geheimdienstreform ab.
Neue Kontrollinstanz und Kritik
Die Kontrolle der Nachrichtendienste wird in einer gerichtsähnlichen Körperschaft, dem Unabhängigen Kontrollrat (UKR), konzentriert. Der UKR, der 2022 aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Überwachung der technischen Aufklärung des BND eingerichtet wurde, erhält durch ein neues Gesetz umfangreichere Kontrollrechte über BND und BfV.
Der UKR soll die Aufgaben der bisherigen G-10-Kommission des Deutschen Bundestages übernehmen, die aufgelöst werden soll. Zudem geht die datenschutzrechtliche Aufsicht, die bisher beim Bundesdatenschutzbeauftragten lag, auf den UKR über. Die Zahl der UKR-Mitglieder soll von sechs auf acht steigen, wobei sechs der acht Mitglieder Bundesrichter sein sollen. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages bleibt von der Reform unberührt.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, kritisiert, dass die Reform ihre Aufsichtsbehörde über den BND entmachtet. Sie bemängelt zudem, dass BfV und BND auf öffentliche und private Videoüberwachungssysteme im öffentlichen Raum zugreifen dürfen, und hält die unbefristete Speicherung personenbezogener Daten für verfassungswidrig.
Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, hält die Reform für dringend notwendig und unterstützt robustere Befugnisse für den BND. Gleichzeitig warnte er jedoch, die Regierungspläne schössen dabei über das Ziel hinaus. Er kritisierte die geplanten Befugnisse des BfV als schwer mit dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten vereinbar.
Die Linken-Politikerin Clara Bünger warnte, die Reform schaffe das historische Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten ab. Die Gewährung operativer Eingriffsrechte, Sabotagebefugnisse und staatlicher Hackbacks sei ein Plan für eine neue deutsche Geheimpolizei. Sie bezeichnete die Reform als geschichtsvergessen und verantwortungslos.