Der erste Entwurf der Steuerreform von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil stößt auf breite Kritik. Die Union wirft ihm Wortbruch bei der Steuerentlastung vor, der Bund der Steuerzahler spricht von einem „Scherz oder Provokation“. Auch innerhalb der Koalition regt sich Widerstand.
Bild-Redakteur Sebastian Geisler analysierte die Steuerreformpläne. Der Entwurf sei deutlich kleiner als angekündigt, berichten mehrere Quellen. Klingbeils Ministerium verweist auf eine Entlastung von rund zehn Milliarden Euro – doch Kritiker bemängeln, dass gegenfinanzierende Maßnahmen diese Summe massiv reduzieren.
10 Milliarden Euro Entlastung
Geplante Bruttoentlastung für Bürger im Jahr 2028, wie aus dem Entwurf hervorgeht.
Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, kritisierte den Entwurf gegenüber der Augsburger Allgemeinen scharf. Der Entwurf zur Einkommensteuerreform „lese sich wie eine Giftliste“, sagte er. Statt Entlastungen seien in der Mehrzahl Belastungen enthalten. Besonders die fehlende Kompensation der kalten Progression sowie die Abschaffung des Freibetrags bei Betriebsaufgabe im Alter stoßen auf Unverständnis.
Statt Entlastungen sind in der Mehrzahl Belastungen enthalten.
— Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler
Der Entwurf sieht laut Reuters vor, das Kindergeld bis 2028 auf 272 Euro zu erhöhen, den Grundfreibetrag auf 12.900 Euro anzuheben und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 Euro zu steigern. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll erst ab 70.601 Euro greifen. Zudem sind Lockerungen bei steuerfreien Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit geplant.
Doch der Gegenfinanzierung halber schrumpft die Nettoentlastung bis 2028 auf knapp fünf Milliarden Euro. Holznagel kritisiert, dass die Kompensation der kalten Progression – der schleichenden Steuererhöhung durch Lohnerhöhungen bei Inflation – nicht geplant sei. Die Abschaffung des Freibetrags bei Betriebsaufgabe im Alter sei unerklärlich, sagte er weiter.
Unternehmer im kleineren und mittleren Bereich konnten bisher von dem Freibetrag profitieren.
— Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler
Die Kritik des Steuerzahlerbunds folgt auf die frühere Kritik der Union, die Klingbeil Wortbruch vorwirft. Auch der Koalitionspartner stellt sich gegen die Pläne. Der Entwurf enthält neben Entlastungen auch Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen – ein Kernpunkt der Kontroverse.
Aktualisierungen
Finanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, die umstrittene Klausel zur Besteuerung von Vereinen aus dem Entwurf zu streichen, da die öffentliche Debatte den Eindruck erweckt habe, Ehrenamtliche in Vereinen zu belasten — ursprünglich war vorgesehen, dass steuerpflichtige Vereine nur einen Freibetrag von 1.000 € statt 5.000 € erhalten und ab diesem Betrag das gesamte Einkommen besteuert wird; er betonte jedoch, dass gemeinnützige Vereine von der Änderung nicht betroffen seien und der Koalitionsbeschluss weiterhin 1:1 umgesetzt werde.
Finanzminister Lars Klingbeil kündigte an, die umstrittene Klausel zur Besteuerung von Vereinen aus dem Entwurf zu streichen, da die öffentliche Debatte den Eindruck erweckt habe, Ehrenamtliche in Vereinen zu belasten — ursprünglich war vorgesehen, dass nur Einkünfte über 1.000 Euro voll besteuert werden, während bis 5.000 Euro steuerfrei blieben; gemeinnützige Vereine seien davon jedoch nicht betroffen gewesen.
Finanzminister Lars Klingbeil kündigte an, die umstrittene Klausel zur Besteuerung von Vereinen aus dem Gesetzentwurf zu streichen, nachdem er betonte, dass er nie kleine Vereine belasten wollte, sondern wirtschaftliche Verbände und Dachorganisationen gemeint habe; er nahm die Kritik ernst und korrigiere den Entwurf, um den Eindruck zu zerstreuen, Ehrenamtliche zu benachteiligen.
Finanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, die umstrittene Klausel zur Besteuerung von Vereinen aus dem Entwurf zu streichen, da die öffentliche Debatte den Eindruck erweckt habe, Ehrenamtliche in Vereinen zu belasten — ursprünglich war vorgesehen, dass nur Einkünfte über 1.000 € voll steuerbar wären, während bis 5.000 € steuerfrei blieben; gemeinnützige Vereine seien davon nicht betroffen gewesen.
Finanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, die umstrittene Klausel zur Besteuerung von Vereinen aus dem Entwurf zu streichen, nachdem er eingestand, dass die öffentliche Debatte den Eindruck erweckt habe, Ehrenamtliche in Vereinen zu belasten — dabei sei es nie sein Ziel gewesen, kleine Clubs zu treffen, sondern wirtschaftliche Verbände; ursprünglich war vorgesehen, den steuerfreien Betrag für besteuerte Vereine von 5.000 auf 1.000 Euro zu senken, wobei ab diesem Schwellenwert das gesamte Einkommen besteuert worden wäre.
Finanzminister Lars Klingbeil kündigte an, die umstrittene Klausel zur Besteuerung von Vereinen aus dem Entwurf zu streichen, da die öffentliche Debatte den Eindruck erweckt habe, Ehrenamtliche würden belastet – ursprünglich war vorgesehen, dass steuerpflichtige Vereine nur einen Freibetrag von 1.000 statt 5.000 Euro genießen sollten, wobei alle Einkünfte ab diesem Betrag voll besteuert worden wären; gemeinnützige Vereine seien davon jedoch nicht betroffen gewesen.
Finanzminister Lars Klingbeil kündigte an, die umstrittene Klausel zur Besteuerung von Vereinen aus dem Gesetzentwurf zu streichen, nachdem er betonte, es sei nie seine Absicht gewesen, kleine Ehrenamtsvereine zu belasten – vielmehr seien wirtschaftliche Verbände und Dachorganisationen gemeint gewesen; dabei bestätigte er, dass die ursprünglich geplante Steuerfreigrenze von 1.000 € statt 5.000 € für besteuerte Vereine nun fallen wird, während gemeinnützige Vereine weiterhin von allen Steuern befreit bleiben.
Finanzminister Lars Klingbeil kündigte an, die umstrittene Klausel zur Besteuerung von Vereinen aus dem Entwurf zu streichen, nachdem er betonte, es sei nie seine Absicht gewesen, kleine Vereine mit Ehrenamtlichen zu belasten – vielmehr seien wirtschaftliche Verbände und Dachorganisationen gemeint gewesen; er nahm die Kritik ernst und werde die entsprechenden Formulierungen entfernen, während er betonte, die versprochene Entlastung von 10 Milliarden Euro werde wie vereinbart 2028 erreicht werden.
Finanzminister Lars Klingbeil kündigte an, die umstrittene Klausel zur Besteuerung von Vereinen aus dem Gesetzentwurf zu streichen, da die öffentliche Debatte den Eindruck erweckt habe, Ehrenamtliche in Vereinen zu belasten – ursprünglich war vorgesehen, dass nur Einkünfte über 1.000 € voll steuerbar würden, während gemeinnützige Clubs von der Regelung nicht betroffen wären.
Finanzminister Lars Klingbeil kündigte an, die umstrittene Klausel zur Besteuerung von Vereinen aus dem Gesetzentwurf zu streichen, nachdem er betonte, dass kleine Vereine nie Ziel der Maßnahme gewesen seien – vielmehr solle der Fokus auf wirtschaftliche Verbände und Verbände liegen, und er erklärte, die öffentliche Debatte habe einen falschen Eindruck erweckt, als wolle man Ehrenamtliche belasten.
Im Zuge der öffentlichen Kritik hat Finanzminister Lars Klingbeil angekündigt, die umstrittene Klausel zur Besteuerung von Vereinen aus dem Entwurf zu streichen; ursprünglich war vorgesehen, den steuerfreien Freibetrag für steuerpflichtige Vereine von 5.000 auf 1.000 Euro zu senken, wobei ab diesem Betrag das gesamte Einkommen besteuert worden wäre — eine Regelung, die nach seiner Aussage nie gemeint war, kleine ehrenamtliche Vereine zu treffen, sondern wirtschaftliche Verbände mit Gewinnabsichten.
Im Zuge der öffentlichen Kritik hat Finanzminister Lars Klingbeil angekündigt, die umstrittene Klausel zur Besteuerung von Vereinen aus dem Gesetzentwurf zu streichen; ursprünglich war vorgesehen, den steuerfreien Freibetrag für steuerpflichtige Vereine von 5.000 auf 1.000 Euro zu senken, wobei ab diesem Betrag das gesamte Einkommen besteuert worden wäre — eine Regelung, die nach seiner Aussage nie gemeint war, kleine ehrenamtliche Vereine zu treffen, sondern wirtschaftliche Verbände mit Gewinnabsichten.