Das deutsche Bundeskabinett plant, am Mittwoch über eine Reform der Gesetze zu beraten, welche den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Verfassungsschutz regeln. Die geplante Reform zielt darauf ab, die Befugnisse des BND und des Verfassungsschutzes erheblich auszuweiten, wie aus einem Anfang Juli veröffentlichten Entwurf hervorgeht.

Die Pläne für die Reform der Nachrichtendienste folgen auf einen Drohnenvorfall am Leipziger Frachtflughafen. Marc Henrichmann, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums und Sicherheitspolitiker der CDU, bezeichnet die Reform als unvermeidbar und verteidigt die geplanten Änderungen.

Hybride Bedrohungen und neue Anforderungen

Henrichmann erklärte gegenüber der Rheinischen Post, dass der jüngste Sicherheitsvorfall am Leipziger Frachtflughafen erneut gezeigt habe, dass man es mit einer neuen Qualität hybrider Bedrohungen zu tun habe. Cyberangriffe, Sabotage, Spionage und unbefugte Drohnenüberflüge seien inzwischen eine Realität, auf die man besser vorbereitet sein müsse. Die geplanten Gesetzesänderungen sollen dazu dienen, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und deren Ursprünge umfassend zu untersuchen.

Reine Nachrichtensammlerei wird nicht mehr ausreichen.
— Marc Henrichmann gegenüber der Rheinischen Post

Als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums forderte Henrichmann längere Speicherdauern für bestimmte Daten sowie erweiterte Möglichkeiten zum Auslesen von Mobiltelefonen. Er betonte jedoch auch, dass mehr Befugnisse gleichzeitig mehr Verantwortung bedeuten. Deshalb solle der Unabhängige Kontrollrat, der bereits die Maßnahmen des BND prüft, zu einem starken Kontrollorgan weiterentwickelt werden.

Debatte um Grundrechte und Kontrolle

Die Reform stößt auf Kritik von Befürchtungen über tiefe Eingriffe in die Grundrechte. Kai Dittmann, Leiter der Fachabteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), bezeichnete den Gesetzentwurf als „in weiten Teilen verfassungswidrig“ und forderte eine grundlegende Überarbeitung. Die GFF sieht durch eine erweiterte Nutzung von Staatstrojanern, KI-Analysen ohne Schutzmaßnahmen, Zugriff auf private Videokameras und gar Hackbacks die Gefahr massiver Eingriffe in die Grundrechte, während rechtliche Hürden vage und zu niedrig blieben.

Konstantin von Notz, Sicherheitspolitiker der Grünen, bezeichnete die geplante Reform als „überfällig“. Er betonte, dass die Nachrichtendienste moderne und verfassungskonforme Rechtsgrundlagen für ihre Arbeit benötigen, merkte gegenüber der Rheinischen Post jedoch an, dass ihm eine Stärkung der Kontrolle, insbesondere durch das Parlament, fehle.

Forderungen der Polizei

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (GdP) fordert die Wahrung der Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Der Vorsitzende der GdP, Jochen Kopelke, erklärte, dass das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten unantastbar bleibe. Gleichzeitig forderte Kopelke eine bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden in rechtlicher, technischer und personeller Hinsicht.