Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Härtefallregel beim Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte als viel zu streng kritisiert. Die Regelung, die seit dem 24. Juli 2025 gilt, erlaubt den Familiennachzug nur noch in besonderen Härtefällen.

Die Bundesregierung hatte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt und nur Härtefälle zugelassen. Die Aussetzung gilt für zwei Jahre – bis zum 23. Juli 2027, laut Bundestagsbeschluss vom Juni 2025. Der Bundestag hatte die Aussetzung im Juni 2025 beschlossen. Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl oder Flüchtlingsschutz haben, aber wegen Gefahren im Herkunftsland vorübergehend in Deutschland bleiben dürfen.

Viele von ihnen sind syrische Kriegsflüchtlinge, wie Medienberichten zufolge. Vor der Aussetzung gab es eine Kontingentregelung von bis zu 1.000 Familiennachzugsvisa pro Monat.

7 Härtefallvisa

So viele Härtefallvisa wurden nach Caritas-Angaben zwischen dem 24. Juli 2025 und Mitte Mai ausgestellt – bei 4.727 Anträgen.

Nach Angaben von Caritas stellten subsidiär Schutzberechtigte zwischen der Aussetzung am 24. Juli 2025 und Mitte Mai 4.727 Härtefallanträge, von denen 1.022 geprüft wurden. 7 Härtefallvisa wurden ausgestellt. Das Auswärtige Amt bezifferte die Zahl der im ersten Jahr ausgestellten Härtefallvisa auf 13, wie die dpa Ende Juli berichtete.

Rasha Nasr, migrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sagte dem RND, dass die wenigen erfolgreichen Anträge nicht bedeuteten, dass sie ohne Grund gestellt worden seien; die restriktiven Regelungen seien schuld daran. Sie sagte: „Die zulässigen Trennungszeiten für Kinder und Eltern sind nicht familienfreundlich, sondern unzumutbar.“

Klar ist: Die Regelung kann nicht über zwei Jahre hinaus verlängert werden.
— Rasha Nasr

Nasr sagte, wenn ein kleines Kind fünf Jahre und ein älteres Kind zehn Jahre von den Eltern getrennt sein dürfe, blieben nur wenige Härtefälle übrig. Ein unzumutbares Einzelschicksal zur Bedingung für Härtefälle zu machen, ignoriere Krisen wie die in Gaza, die viele Menschen gleichzeitig betreffen. Sie betonte, es sei erwiesen, dass Geflüchtete sich besser integrieren, wenn ihre Familien bei ihnen und sicher seien.

Truels Reichardt, Kinderbeauftragter der SPD-Fraktion, forderte die umfassende Wiederherstellung des Familiennachzugs. Er sagte, es sei fraglich, ob die Regelung verfassungsgemäß sei: „Denn der besondere Schutz der Familie steht im Grundgesetz.“ Ziel sei nicht, ganze Clans einreisen zu lassen, sondern die Kernfamilie – also Eltern und ihre minderjährigen Kinder – wieder zusammenzuführen.

Die Aussetzung des Familiennachzugs war im Koalitionsvertrag von Union und SPD auf Druck der Unionsparteien vereinbart worden, wie Medienberichten zufolge, die auf Gefahren für das Funktionieren gesellschaftlicher Strukturen und eine begrenzte Integrationsfähigkeit verwiesen. Das Härtefallverfahren läuft so ab: Härtefälle werden der Internationalen Organisation für Migration (IOM) gemeldet, die den Fall prüft; die Akte wird dann an das Auswärtige Amt geschickt.