Urteil im Prozess gegen die Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» erwartet
Das Hanseatische Oberlandesgericht verkündet am Mittwoch das Urteil gegen acht Angeklagte der rechtsextremen Terrorgruppe.
Talivio News · Deutschland2 Min. Lesezeit
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Das Hanseatische Oberlandesgericht wird am Mittwoch das Urteil in dem Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe «Letzte Verteidigungswelle» verkünden.
Die Gruppe wird beschuldigt, Brandanschläge und Sprengstoffattacken auf Unterkünfte für Asylsuchende sowie auf linke Einrichtungen geplant und durchgeführt zu haben. Laut der Anklage verfolgte die Gruppe das Ziel, das politische System in Deutschland zu stürzen. Die mutmaßlichen Neonazi-Mitglieder organisierten sich über Chatgruppen.
Anklagepunkte und Tathergang
Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung zu sein. Den Beschuldigten werden versuchter Mord, Mordverschwörung, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Vier der Angeklagten werden des versuchten Mordes beschuldigt, während die anderen des Beihilfe dazu angeklagt sind.
Die Bundesanwaltschaft schreibt den Angeklagten einen Brandanschlag auf ein Kulturzentrum in Brandenburg sowie einen versuchten Angriff auf eine Flüchtlingsunterkunft in Thüringen zu. Ein Angriff auf eine Flüchtlingsunterkunft in Brandenburg befand sich mutmaßlich noch in der Planungsphase. Zudem wird der Gruppe das sogenannte «Pädo-Hunting» vorgeworfen, bei dem Personen gesucht werden, die als Pädophile eingestuft werden.
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts führte den Prozess über 28 Tage lang hinter verschlossenen Türen. Bereits im März wurde der Zugang für die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung beschränkt, da sich die Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten im Alter zwischen 14 und 21 Jahren befanden.
Festnahmen und Durchsuchungen
Im Mai des vergangenen Jahres wurden fünf der Angeklagten im Zuge großangelegter Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen festgenommen. Drei weitere Angeklagte befanden sich bereits in Untersuchungshaft. Im Juni wurden zwei weitere Jugendliche in Thüringen als mutmaßliche Mitglieder der Gruppe festgenommen.
Die Ermittlungen umfassten auch Durchsuchungen in Sachsen und Thüringen. Kurz nach Beginn des Prozesses ordnete die Bundesanwaltschaft zudem Durchsuchungen in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gegen zehn weitere Verdächtige an.
Insgesamt stehen acht mutmaßliche Neonazis vor Gericht, darunter die Gründer der Gruppe.
Aktualisierungen
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Angeklagten der Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und wegen versuchten Mordes verurteilt. Die Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Angeklagten der Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt, wobei die Verurteilungen unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und wegen versuchten Mordes erfolgten.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat die Angeklagten der Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt, wobei auch Verurteilungen wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie wegen versuchten Mordes erfolgten.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Angeklagten der Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» wegen unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mord verurteilt, wobei die Haftstrafen bis zu fünf Jahre betragen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen acht Angehörige und Unterstützer der Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» Urteile gefällt, wobei die Freiheitsstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren liegen. Unter den Verurteilten befinden sich drei Rädelsführer sowie vier Minderjährige, wobei die Strafen nach Jugendstrafrecht zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren variieren. Ein teilweise zur Bewährung ausgesetztes Urteil von anderthalb Jahren wurde gegen den jüngsten Angeklagten verhängt.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen die acht Angeklagten der Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» Urteil gesprochen und Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. Unter den Verurteilten befinden sich drei Rädelsführer sowie vier Minderjährige, wobei die nach Jugendstrafrecht verhängten sieben Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren liegen. Ein Angekligter erhielt eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen die acht Angeklagten der Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» Urteil gesprochen und Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. Während die sieben unter Jugendstrafrecht verhängten Urteile zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren liegen, erhielt ein Angeklagter eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe von anderthalb Jahren. Unter den Verurteilten befinden sich drei Rädelsführer, wobei die Altersstruktur der Täter von 15 bis 22 Jahren reicht.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen acht Mitglieder und Unterstützer der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt, wobei die sieben nach dem Jugendstrafrecht ausgesprochenen Urteile zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren liegen. Unter den Verurteilten befinden sich drei Rädelsführer sowie vier Minderjährige, wobei der jüngste Angeklagte mit 15 Jahren eine einjährige und sechsmonatige Haftstrafe zur Bewährung erhielt. Die Verurteilungen erfolgen unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und wegen versuchten Mordes.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen die acht Angeklagten der Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» Urteil gesprochen und Freiheitsstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. Dabei erhielten sieben der unter Jugendstrafrecht verurteilten Personen Strafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren, wobei ein Angekligter eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren erhielt. Unter den Verurteilten befinden sich drei Rädelsführer, wobei die Altersstruktur der Täter von 15 bis 22 Jahren reicht.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen die acht Angeklagten der Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» Urteil gesprochen und Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. Zu den Verurteilungen zählen unter anderem der Versuch des Mordes sowie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, wobei drei der Angeklagten als Rädelsführer festgesetzt wurden. Von den sieben nach dem Jugendstrafrecht verhängten Freiheitsstrafen lagen diese zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen die acht Angeklagten der Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» Urteile gefällt, wobei die Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren liegen. Unter den Verurteilten befinden sich drei Rädelsführer sowie vier Minderjährige, wobei die sieben nach Jugendstrafrecht verhängten Strafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren variieren. Ein Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen acht Mitglieder und Unterstützer der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ Strafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt, wobei sieben davon nach dem Jugendstrafrecht zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren verurteilt wurden. Unter den Verurteilten befinden sich drei Rädelsführer, wobei einer der jüngsten Angeklagten eine einjährige und halbe Haftstrafe zur Bewährung erhielt. Die Verurteilungen umfassen unter anderem Tatbestände wie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mord.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen acht Mitglieder und Unterstützer der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ Strafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt, wobei die sieben Urteile nach Jugendstrafrecht zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren liegen. Unter den Verurteilten befinden sich drei Rädelsführer sowie vier Minderjährige, wobei der jüngste Angeklagte mit 15 Jahren eine auf Bewährung gesetzte Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren erhielt. Die Verurteilungen umfassen unter anderem die Delikte des Verbandesbildung einer terroristischen Vereinigung und des versuchten Mordes.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen die acht Angeklagten der Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» Urteil gesprochen und Haftstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verhängt. Unter den Verurteilten befinden sich drei Rädelsführer, wobei die sieben nach Jugendstrafrecht verhängten Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren liegen. Ein Angekligter erhielt eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe von eineinhalb Jahren.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen die acht Angeklagten der terroristischen Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» geurteilt und Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. Unter den Verurteilten befinden sich drei Rädelsführer, wobei die sieben nach Jugendstrafrecht ausgesprochenen Strafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren liegen. Ein 15-jähriger Angeklagter erhielt eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen acht Mitglieder und Unterstützer der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt, wobei drei der Verurteilten wegen Rädelsführerschaft verurteilt wurden. Unter den Verurteilten befinden sich vier Minderjährige, wobei die jüngste Person im Alter von 15 Jahren eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe von anderthalb Jahren erhielt. Die Urteile umfassen unter anderem Verurteilungen wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen acht Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe «Letzte Verteidigungswelle» Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. Die Verurteilten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes schuldig gesprochen, wobei drei der Angeklagten als Rädelsführer identifiziert wurden. Unter den Verurteilten befinden sich vier Minderjährige, wobei die jüngste Person im Alter von 15 Jahren eine auf Bewährung gesetzte Strafe von anderthalb Jahren erhielt.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die acht Angeklagten der terroristischen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Die Verurteilten wurden unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen, wobei drei der Angeklagten als Rädelsführer identifiziert wurden. Die Strafen wurden größtenteils nach dem Jugendstrafrecht verhängt, wobei eine der Personen eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren erhielt.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen acht Angeklagte der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ Urteile zwischen anderthalb und fünf Jahren Haft verhängt, wobei die sieben unter Jugendstrafrecht verhängten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren lagen. Die Verurteilten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes für schuldig befunden, wobei drei Personen als Rädelsführer identifiziert wurden. Das Urteil ist nach aktuellem Stand noch nicht rechtskräftig.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen acht Angeklagte der terroristischen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ Urteile gefällt, die zwischen anderthalb und fünf Jahren Haft reichen. Unter den Verurteilten befinden sich drei Gruppenführer, wobei die sieben Urteile nach dem Jugendstrafrecht zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren liegen. Ein minderjähriger Angekligter erhielt eine einjährige und sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen acht Angeklagte der rechtsextremen Terrorgruppe «Letzte Verteidigungswelle» Urteil gesprochen und Haftstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verhängt. Die Verurteilungen umfassen unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie versuchten Mord, wobei drei der Angeklagten wegen ihrer Rädelsführerschaft besonders belastet sind. Unter den Verurteilten befinden sich vier Minderjährige, wobei die sieben im Rahmen des Jugendstrafrechts verhängten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren liegen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen acht Angehörige der Terrorgruppe «Letzte Verteidigungswelle» Urteile gefällt, die Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren vorsehen. Zu den Verurteilungen gehören unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie versuchter Mord, wobei drei Angeklagte als Rädelsführer überführt wurden. Während die Strafen für die sieben Jugendlichen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren liegen, erhielt ein Angeklagter eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen acht Angehörige der Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» Urteile gefällt, wobei die Haftstrafen nach Jugendstrafrecht zwischen anderthalb und fünf Jahren liegen. Unter den Verurteilten befinden sich drei Rädelsführer sowie sieben Personen, die zu Haftstrafen von zwei Jahren und vier Monaten bis zu fünf Jahren verurteilt wurden, während ein Angeklagter eine einjährige und ein halbe auf Bewährung erhielt. Die Angeklagten wurden unter anderem wegen des Beitritts zu einer terroristischen Vereinigung sowie des versuchten Mordes verurteilt.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gegen acht Angeklagte der rechtsextremen Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» Urteile gefällt, wobei die Haftstrafen unter Jugendstrafrecht zwischen anderthalb und fünf Jahren liegen. Zu den Verurteilungen zählen unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation, versuchter Mord, schwere Brandstiftung sowie die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat. Von den Verurteilten wurden drei als Rädelsführer überführt, während ein 15-jähriger Angeklagter eine einjährige und ein halbes Jahr auf Bewährung erhielt.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat acht Angeklagte der terroristischen Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Die Verurteilungen umfassen unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mord, schwere Brandstiftung sowie die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat. Unter den Verurteilten befinden sich drei Rädelsführer sowie mehrere Minderjährige, wobei ein 15-jähriger Angeklagter eine eineinhalbjährige Haftstrafe zur Bewährung erhielt.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat die acht Angeklagten der Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» zu Jugendstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Zu den Verurteilungen gehören unter anderem die Bildung einer terroristischen Vereinigung, versuchter Mord, Brandstiftung sowie gefährliche Körperverletzung, wobei drei Angeklagte als Rädelsführer festgesetzt wurden. Ein Urteil umfasst eine einjährige und sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung für den jüngsten Angeklagten.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat gegen acht Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ Urteile in Form von Jugendstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. Unter den Verurteilten befinden sich drei Rädelsführer, wobei die sieben Jugendstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren liegen, während einer der Angeklagten eine einjährige und sechsmonatige Bewährungsstrafe erhielt. Die Verurteilungen umfassen unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mord, Brandstiftung sowie gefährliche Körperverletzung.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat gegen acht Angeklagte der Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» Strafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt, wobei die sieben Urteile nach Jugendstrafrecht zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren lagen. Unter den Verurteilten befinden sich drei Rädelsführer sowie vier Minderjährige, wobei der jüngste Angeklagte eine einjährige und ein halbjährige Haftstrafe auf Bewährung erhielt. Die Verurteilungen umfassen unter anderem Delikte wie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mord, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung.