Das Hanseatische Oberlandesgericht wird am Mittwoch das Urteil in dem Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe «Letzte Verteidigungswelle» verkünden.
Die Gruppe wird beschuldigt, Brandanschläge und Sprengstoffattacken auf Unterkünfte für Asylsuchende sowie auf linke Einrichtungen geplant und durchgeführt zu haben. Laut der Anklage verfolgte die Gruppe das Ziel, das politische System in Deutschland zu stürzen. Die mutmaßlichen Neonazi-Mitglieder organisierten sich über Chatgruppen.
Anklagepunkte und Tathergang
Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung zu sein. Den Beschuldigten werden versuchter Mord, Mordverschwörung, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Vier der Angeklagten werden des versuchten Mordes beschuldigt, während die anderen des Beihilfe dazu angeklagt sind.
Die Bundesanwaltschaft schreibt den Angeklagten einen Brandanschlag auf ein Kulturzentrum in Brandenburg sowie einen versuchten Angriff auf eine Flüchtlingsunterkunft in Thüringen zu. Ein Angriff auf eine Flüchtlingsunterkunft in Brandenburg befand sich mutmaßlich noch in der Planungsphase. Zudem wird der Gruppe das sogenannte «Pädo-Hunting» vorgeworfen, bei dem Personen gesucht werden, die als Pädophile eingestuft werden.
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts führte den Prozess über 28 Tage lang hinter verschlossenen Türen. Bereits im März wurde der Zugang für die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung beschränkt, da sich die Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten im Alter zwischen 14 und 21 Jahren befanden.
Festnahmen und Durchsuchungen
Im Mai des vergangenen Jahres wurden fünf der Angeklagten im Zuge großangelegter Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen festgenommen. Drei weitere Angeklagte befanden sich bereits in Untersuchungshaft. Im Juni wurden zwei weitere Jugendliche in Thüringen als mutmaßliche Mitglieder der Gruppe festgenommen.
Die Ermittlungen umfassten auch Durchsuchungen in Sachsen und Thüringen. Kurz nach Beginn des Prozesses ordnete die Bundesanwaltschaft zudem Durchsuchungen in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gegen zehn weitere Verdächtige an.
Insgesamt stehen acht mutmaßliche Neonazis vor Gericht, darunter die Gründer der Gruppe.