Das Bundesverkehrsministerium plant eine Abgabe für Fluggesellschaften, die die vorgeschriebenen Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuel, SAF) nicht einhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde der dpa sowie der Nachrichtenagentur Reuters bekannt gemacht.
Die geplante Gebühr für Kraftstoff, der unter der festgelegten Beimischquote liegt, beläuft sich auf 1.332 Euro pro Tonne. Es ist vorgesehen, die Höhe der Abgabe regelmäßig an die Preisentwicklungen anzupassen.
Geplante Abgabe für Kerosin unterhalb der SAF-Beimischquote
Überwachung durch das Luftfahrt-Bundesamt
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) soll für die Überwachung der neuen Regeln verantwortlich sein. Für diese zusätzlichen Aufgaben soll das Luftfahrt-Bundesamt fünf weitere Stellen erhalten.
Bei Verstößen, wie etwa gegen Melde- und Benachrichtigungspflichten, könnte das Luftfahrt-Bundesamt Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen.
Umsetzung der EU-Verordnung
Die Bundesregierung beabsichtigt, die EU-Verordnung ReFuelEU Aviation in nationales Recht zu überführen. Diese Verordnung schreibt verbindliche und steigende Quoten für die Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen in ganz Europa vor, um die Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu senken.
Nach den Anforderungen der Verordnung ist seit 2025 eine Pflicht zur Beimischung von zwei Prozent SAF für alle innerhalb Europas startenden Flüge vorgeschrieben. Die Beimischquote soll im Jahr 2030 auf fünf Prozent und bis 2050 auf 70 Prozent steigen. Nachhaltige Flugkraftstoffe können beispielsweise aus Materialien wie Lebensmittelabfällen hergestellt werden.
Die Verwendung teurerer nachhaltiger Kraftstoffe könnte zu höheren Preisen für Passagierflüge führen.
Reaktionen der Luftfahrtindustrie
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft begrüßte es, dass der geplante Gesetzentwurf keine nationalen Sonderwege schafft, sondern sich an den EU-Mindestanforderungen orientiert. Der Verband erklärte jedoch, dass die Einnahmen zur Förderung alternativer Kraftstoffe verwendet werden sollten, anstatt in den allgemeinen Haushalt zu fließen.
Zudem lehnt der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft es ab, die im Entwurf vorgesehenen Gebühren für Verwaltungsakte des Luftfahrt-Bundesamtes zu zahlen.