Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hielt eine Sondersitzung zum CSD-Anschlag in Berlin ab. Die Sitzung dauerte etwa drei Stunden und war damit die längste Sitzung des Ausschusses in der laufenden Legislaturperiode.
Der mutmaßliche Täter, Abdul Ballout, wurde am selben Tag wie die Sondersitzung des Innenausschusses auf einem Friedhof in Berlin-Spandau beerdigt.
Ballout war ein deutscher Staatsbürger lebaneseischer Herkunft mit Vorstrafen, der wiederholt versucht haben soll, dem Islamischen Staat (IS) beizutreten. Die Sicherheitsbehörden hatten ihn als Gefährder eingestuft.
Untersuchungen und Sicherheitsbewertung
Die Ermittlungen zu Ballout dauern an. Das Bundeskriminalamt (BKA) wertet derzeit Daten aus dem Mietwagen aus, den Ballout für den Anschlag nutzte. Der Van wurde unter seinem echten Namen gemietet. Zudem wird davon ausgegangen, dass Ballout den Tatort zuvor mit einem Elektroroller erkundet hat.
Die Ermittler führen Untersuchungen in Ballouts Umfeld in Deutschland und im Libanon durch. Sinan Selen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), erklärte, dass Ballout vier Moscheen in Berlin besucht habe, die als Treffpunkte für Islamisten dienten.
Es gibt unterschiedliche Darstellungen dazu, wie Ballout mit der Überwachung umging. Während einige Berichte darauf hindeuten, dass er polizeiliche Maßnahmen erkannte und umging, wird betont, dass er keine Versuche unternahm, seine Handlungen zu verbergen, da er das Fahrzeug unter seinem Klarnamen mietete. Die Videoüberwachung an seiner Haustür wurde aufgrund fehlender Hinweise reduziert.
Rechtliche Fragen zur Freilassung
Vor der Tat war Ballout auf freiem Fuß, da ein Berliner Gericht die Entscheidung darüber aufgeschoben hatte, ob er seine Haftstrafe antreten oder ob diese zur Bewährung ausgesetzt werde. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft nahm an Sitzungen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) teil und war über dessen Einschätzung zu Ballout informiert.
Es bleibt für mich nicht nachvollziehbar.
Dobrindt bezog sich damit auf die Entscheidung, die Verurteilung Ballouts zur Bewährung auszusetzen. Er forderte strengere Regelungen für die Bewährung und das Jugendstrafrecht, eine bundesweit einheitliche Regelung zur präventiven Inhaftierung sowie den erweiterten Einsatz elektronischer Fußfesseln für Gefährder.
Berlin Polizeipräsidentin Barbara Slowik verteidigte die Entscheidung, Ballout nicht mit einer elektronischen Fußfessel auszustatten, und hinterfragte die Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Pflicht zur Nutzung von Fußfesseln für Gefährder. Die Regelungen zur präventiven Inhaftierung von Gefährdern variieren in den deutschen Bundesländern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten.
Kritik im Ausschuss
An der Sondersitzung des Innenausschusses nahm kein Vertreter der Berliner Justiz teil. Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linken, kritisierte, dass der Ausschuss nicht beantworten konnte, ob relevante Informationen aus dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) tatsächlich an das Gericht übermittelt wurden.
Martin Hess, AfD-Abgeordneter im Innenausschuss, bezeichnete die Unfähigkeit, die Weiterleitung von Informationen an das Berliner Gericht zu klären, als Zeichen dafür, dass der Staat funktionsunfähig sei. Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Grünen, erklärte, dass wesentliche Fragen ungeklärt blieben, insbesondere warum der mutmaßliche Täter trotz seiner Gefährlichkeit frei blieb.
Das Bundesinnenministerium, das BKA und das BfV bereiten derzeit eine Chronik der Ereignisse bezüglich Abdul Ballout vor.